Die Model Release Formulare

Ob Hobbyfotograf oder professioneller Fotograf:  Jeder der Fotos von einem Model macht, sollte einen Vertrag abschließen. Und zwar vor dem Foto-Shooting.

 

Im Fotovertrag sollte unter anderem geregelt werden

  • Welche Modalitäten es bezüglich der Zusammenarbeit gibt
  • Wie die entstandenen Fotos verwendet werden dürfen
  • und wer sie verwerten darf

 

Modelvertrag oder Model Release

Ein Modelvertrag – auch Model Release genannt – ist die schriftliche Zustimmung einer fotografierten Person zur Verwendung und Veröffentlichung ihres Bildes durch den Fotografen. (Quelle: Wikipedia)

Oder anders ausgedrückt ein Vertrag zwischen Fotograf und dem Fotomodel, in welchem die Rechteübertragung an den Fotografen für die Veröffentlichung und Verbreitung (also auch den Verkauf) der Bilder rechtsverbindlich vereinbart wird.

 

TFP-Vertrag

TFP steht hierbei für Time-for-Picture, das bedeutet, dass das Model für seine Aufwendungen kein monetäres Honorar erhält, sondern lediglich Abzüge der gemachten Fotos. Der TFP-Vertrag wird normalerweise zwischen Foto-Amateuren und Amateur-Models geschlossen – da sich Profis üblicherweise ihre Arbeit honorieren lassen werden.

Der Vertrag ist ziemlich umfangreich und detailliert. Neben der reinen Rechteübertragung (Nutzungsrecht) findet sich z.B. ein Haftungsausschluss für mitgebrachte Gegenstände (Kleidung, Requisiten), eine Entschädigungsregelung falls ein vereinbarter Termin nicht zustande kommt sowie Platz für sonstige Regelungen.

 

Für mich habe ich die App "Easy Release" entdeckt die es mir ermöglicht diese Vertragsformulare effizient auszufüllen und zu verwalten.


Beispielvertragstext

Zwischen ((Photographer.Name)) - Fotograf - und  ((Model.Name))   - Model - 

 

wird der folgende Modelvertrag geschlossen:

 

 

I. Grundlage der Vereinbarung

 

Grundlage dieser Vereinbarung sind von dem Fotografen, seinen Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen ausgeführte Shootings, bei denen sich das Model dem Fotografen für Foto- und Videoaufnahmen zur Verfügung stellt. 

 

 

II. Einwilligung und Übertragung der Bildrechte 

 

Das Model erteilt dem Fotografen und seinen Rechtsnachfolgern exklusiv und unwiderruflich seine Einwilligung in die zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzung und Verwertung der, aus den vertragsgegenständlichen Shootings entstandenen, Aufnahmen und anderen Medien. Alle Rechte an dem Aufnahmematerial werden dem Fotografen und dessen Rechtsnachfolgern ausschließlich übertragen. Insbesondere hat der Fotograf das ausschließliche Recht, die Aufnahmen zu lizenzieren, die Rechte hieran an Dritte zu übertragen und in Medien jeglicher Art für beliebige Zwecke zu veröffentlichen und zu verwenden. Hierzu gehört auch die kommerzielle Verwertung, unter anderem Werbung und Marketing für Produkte und Dienstleistungen, sowie Online-Veröffentlichen aller Art. Das Model verzichtet im Falle von Veröffentlichungen auf jegliche Ansprüche, auch gegenüber Dritten. 

 

 

III. Bearbeitung, Veröffentlichung und Namensnennung 

 

Der Fotograf verpflichtet sich, die Persönlichkeitsrechte des Models zu wahren. Das Model erklärt sich damit einverstanden, dass die Aufnahmen mit anderen Bildern, Texten, Grafiken, Film, Audio und sonstigen audiovisuellen Medien kombiniert, zugeschnitten und verändert werden können. (ausgenommen pornografische oder diffamierende Zwecke) 

 

Es besteht kein Anspruch auf Namensnennung des Models. Dies liegt im Ermessen des Fotografen. 

 

Die persönlichen Daten dürfen nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, sondern nur soweit notwendig im Zusammenhang mit der Lizenzierung des Aufnahmematerials verwendet, werden (z. B. um Forderungen zu verteidigen, Rechte zu schützen oder Gewerkschaften zu benachrichtigen). Sie dürfen so lange wie es der Zweck erfordert aufbewahrt werden; dies schließt eine Weitergabe an Unterlizenznehmer/Rechtsnachfolger des Fotografen/ Filmemachers und eine Verwendung in Ländern mit abweichenden Datenschutz- und Geheimhaltungsbestimmungen ein, wo die Daten ggf. gespeichert, abgerufen und genutzt werden. 

 

Das Model versichert hiermit, dass es mindestens 18 Jahre alt ist und die für die Unterzeichnung dieses Releases erforderliche volle Geschäftsfähigkeit besitzt.

 

 

IV. Gegenleistung / Eigene Nutzung 

 

Als Gegenleistung, für die Übertragung der Bildrechte, erhält das Model keine Vergütung in Geld (TFP), sondern eine, im Ermessen des Fotografen liegende, Auswahl der bei den vertragsgegenständlichen Shootings entstandenen bearbeiteten und/oder unbearbeiteten Aufnahmen, die der Fotograf dem Model nach Abschluss des Shootings zeitnah in digitaler Form (E-Mail, Online, CD etc.) zur Verfügung stellt. Das Model erhält ein beschränktes Recht, die ihm als Gegenleistung zur Verfügung gestellten Aufnahmen zum Zwecke der Selbstdarstellung/Eigenwerbung (Eigene Website, Soziale Netzwerke, Sedcard etc.) in unveränderter und unbearbeiteter Form zu nutzen. Dabei ist der Fotograf mit seinem vollen Namen als Urheber zu nennen. Eine Übertragung der Bildrechte durch das Model an Dritte, insbesondere für kommerzielle Zwecke, ist ausgeschlossen. Mit der Gegenleistung sind sämtliche Ansprüche des Models vollständig abgegolten.

 

 

V. Schlussbestimmungen 

 

Der Vertrag unterliegt deutschem Recht, unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Das Model und der Fotograf haben je ein von beiden Parteien unterzeichnetes Exemplar dieser Vereinbarung erhalten. Weitere Vereinbarungen wurden nicht getroffen. Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird hierdurch die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht berührt.

 

 

 

Nachtrag:

 


Beispielvertrag (PDF)

Download
TfP_01B Muster Vertrag - 2 Personen
Dies ist eine Beispielversion eines TfP Model Release mit nicht kommerzieller Nutzung
TfP_01B Muster Vertrag - 2 Personen.pdf
Adobe Acrobat Dokument 115.7 KB